Auch in Österreich weiter Kritik an EuGH-Urteil zum Schächten

Nach dem jüngsten EuGH-Urteil zu rituellen Schlachtungen fordert der Koordinierungsausschuss für christlich-jüdische Zusammenarbeit die heimische Politik auf, an den in Österreich geltenden Regelungen zum Schächten festzuhalten. Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs, "den europäischen Staaten zu gestatten, der Religionsfreiheit einen geringeren Wert zuzumessen als einem angenommenen Tierschutz, gibt Anlass zu großer Sorge, dass sich damit ein Schächtverbot, welcher Art auch immer, innerhalb der EU ausbreiten könnte", heißt es in einem am Mittwoch veröffentlichen Schreiben des Koordinierungsausschuss-Präsidiums an die Klubobleute der Parlamentsparteien.

In Österreich ist das Schächten mit Einschränkungen erlaubt. Die heimische Rechtslage beruhe auf einem Ausgleich zwischen den Ansprüchen des Tierschutzes und der Religionsfreiheit, erklären die Präsidiums-Mitglieder Martin Jäggle, Margit Leuthold und Willy Weisz. Unter Bedingungen, die das Tierleid bestmöglich minimierten und trotzdem den religiösen Notwendigkeiten gerecht würden, sei Schächten erlaubt. Auch habe der Verfassungsgerichtshof bereits festgestellt, dass ein Schächtverbot verfassungswidrig wäre, erinnern die Koordinierungsausschuss-Vertreter. "Wir erwarten, dass die im Parlament vertretenen Parteien sich weiterhin dafür einsetzen, dass Schächten in Österreich unter Einhaltung der festgelegten Auflagen auch weiterhin möglich ist", halten sie in dem Schreiben an die Klubobleute fest.

Hintergrund ist eine EuGH-Entscheidung vom 17. Dezember. Basierend auf einem Rechtsstreit um eine staatlich verordnete Beschränkung zum Schächten in der belgischen Region Flandern, entschieden die Luxemburger Richter, dass EU-Länder eine Betäubung von Tieren auch im Rahmen religiöser Schlachtungen vorschreiben dürfen.

In der EuGH-Entscheidung heißt es, dass eine Vorschrift zur Betäubung der Tiere zwar die Ausübung der Religionsfreiheit einschränke. Mit Verweis auf den Tierschutz sei dies aber verhältnismäßig. Konkret sieht das Gericht im flämischen Schächtverbot ein "angemessenes Gleichgewicht" zwischen Tierschutz und Religionsfreiheit. Auch beziehe sich die Einschränkung nur auf einen Aspekt der rituellen Handlung und verbiete nicht die Schlachtung insgesamt. Das flämische Dekret erlaube zudem, rituell geschlachtetes Fleisch zu importieren und vor Ort zu verkaufen.

Scharfe Kritik übte schon unmittelbar nach Bekanntwerden der EuGH-Entscheidung die Europäische Rabbinerkonferenz (CER). Sie sieht das Recht auf freie Religionsausübung in Gefahr. Die jüdische Gemeinde in Europa müsse sich "einmal mehr die Frage stellen, ob sie in Europa wirklich willkommen ist", erklärte der CER-Präsident und Moskauer Oberrabbiner Pinchas Goldschmidt. Das flämische Dekret habe einen Präzedenzfall geschaffen, der bereits spürbare Folgen für die jüdische Gemeinde Belgiens habe. So sei es während der Corona-Pandemie zu Versorgungsengpässen gekommen. Zu befürchten sei, dass nun jüdische Gemeinden in ganz Europa Auswirkungen des Urteils "zu spüren bekommen".

Ähnlich äußerte sich die orthodoxe Rabbinerkonferenz Deutschland (ORD). "Mit dem Argument, das Wohl des Tieres habe Vorrang vor religiösen Praktiken, wird religiösen Minderheiten das Leben noch schwerer gemacht als zuvor und die ihnen bislang garantierte Religionsfreiheit wesentlich eingeschränkt." Zudem sei das religiöse Schlachten in der EU bereits stark reguliert.


Quelle: Katholische Presseagentur KATHPRESS, Wien, Österreich
(www.kathpress.at)

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